Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 18. September 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Software-as-a-Service-Anwendung AgencyOS. Anbieter ist die:
Code8 GmbH
Sie richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB können die Software nicht beziehen.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung der Software-as-a-Service-Anwendung „AgencyOS“ (nachfolgend „Software“) zwischen der Code8 GmbH, Straßmannstraße 25, 10249 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 208957 B (nachfolgend „Anbieter“), und dem Kunden.
- Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB können die Software nicht beziehen. Der Kunde bestätigt bei der Registrierung, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließt.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis ihrer die Leistung vorbehaltlos erbringt.
- Für Verträge, bei denen der Kunde die Software gegenüber eigenen Endkunden unter eigener Marke oder eigener Domain anbietet (Tarif „Network“, White-Label, Wiederverkauf), gelten diese AGB nur ergänzend; maßgeblich ist der hierzu gesondert zu schließende Vertrag.
§ 2 Vertragsgegenstand
- Der Anbieter stellt dem Kunden die Software für die Dauer des Vertrages über das Internet zur Nutzung bereit und gewährt Speicherplatz für die Daten des Kunden. Der Vertrag ist ein Mietvertrag im Sinne der §§ 535 ff. BGB.
- Der Funktionsumfang bestimmt sich nach dem vom Kunden gewählten Tarif in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung, die unter agencyoshq.de/pricing abrufbar ist und dem Kunden bei Vertragsschluss in Textform zur Verfügung gestellt wird.
- Funktionen, die in der Leistungsbeschreibung als „in Arbeit“, „als Nächstes“ oder „geplant“ gekennzeichnet sind, sind nicht geschuldet. Angaben zu künftigen Funktionen und Terminen sind unverbindliche Absichtserklärungen und begründen keinen Anspruch.
- Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Software, nicht die inhaltliche Richtigkeit der vom Kunden oder von dessen Nutzern eingestellten Daten. Insbesondere ersetzt die Software keine Buchführung, keine Rechnungsstellung im Sinne des UStG und keine steuerliche oder rechtliche Beratung.
- Die Beschaffung des Internetzugangs, der Endgeräte und eines aktuellen Browsers obliegt dem Kunden.
§ 3 Vertragsschluss, Registrierung, Nutzerkonten
- Die Darstellung der Software und der Tarife auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar.
- Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde nach Freischaltung durch den Anbieter einen Workspace anlegt und den Tarif bestätigt, oder indem der Anbieter die Bestellung des Kunden in Textform bestätigt.
- Der Kunde benennt bei Vertragsschluss mindestens eine natürliche Person als administrativen Ansprechpartner („Owner“). Weitere Nutzer legt der Kunde selbst an; er ist für deren Auswahl und Berechtigung verantwortlich.
- Der Kunde darf Zugänge für seine eigenen Auftraggeber („Kundenzugänge“) und für freie Mitarbeiter einrichten. Diese Personen werden nicht Vertragspartner des Anbieters. Der Kunde stellt sicher, dass diese Personen die für sie geltenden Nutzungsregeln einhalten, und haftet für deren Handlungen wie für eigene.
- Nutzerkonten sind personengebunden. Die Weitergabe von Zugangsdaten an weitere Personen ist unzulässig.
§ 4 Testphase und Early Access
- Testphase: Der Anbieter kann eine kostenlose Testphase von 30 Tagen ohne Angabe von Zahlungsdaten gewähren. Sie endet automatisch und geht nur in ein kostenpflichtiges Abonnement über, wenn der Kunde dies ausdrücklich erklärt.
- Early Access: Kunden, die der Anbieter ausdrücklich als Early-Access-Kunden aufnimmt, nutzen die Software bis zur produktiven Bereitstellung der Abrechnungsfunktionen unentgeltlich und erhalten anschließend für zwölf Monate die Konditionen des Tarifs „Studio“. Der Anbieter teilt den Beginn der Entgeltpflicht mindestens sechs Wochen vorher in Textform mit; der Kunde kann bis zu deren Beginn ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
- Für die unentgeltliche Nutzung nach Absatz 1 und Absatz 2 gilt: Es wird keine Verfügbarkeit geschuldet (§ 5 findet keine Anwendung), Funktionen können ohne Vorankündigung geändert oder entfernt werden, und die Haftung des Anbieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt; § 17 Absatz 1 bleibt unberührt. Der Kunde wird darauf hingewiesen, produktive Daten in dieser Phase zusätzlich außerhalb der Software zu sichern (§ 11 Absatz 2).
- Eine etwaige Migration bestehender Daten durch den Anbieter erfolgt als unentgeltliche Nebenleistung. Der Anbieter schuldet insoweit keinen bestimmten Erfolg, haftet jedoch nach § 17.
§ 5 Verfügbarkeit, Wartung, Weiterentwicklung
- Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit der Software von 99 % im Monatsmittel, gemessen am Übergabepunkt (Ausgang des Rechenzentrums).
- Nicht als Ausfallzeit gelten: angekündigte Wartungsfenster (Absatz 3), Zeiten höherer Gewalt, Ausfälle im Verantwortungsbereich des Kunden oder seiner Vorleister sowie Störungen des Internets außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters.
- Wartungsarbeiten führt der Anbieter nach Möglichkeit außerhalb der Zeit von Montag bis Freitag, 8:00–18:00 Uhr (MEZ/MESZ) durch. Planbare Arbeiten mit voraussichtlicher Unterbrechung kündigt er mindestens 48 Stunden vorher in Textform oder in der Software an. Dringende sicherheitsrelevante Maßnahmen darf er jederzeit und ohne Vorankündigung durchführen.
- Der Anbieter darf die Software fortentwickeln und dabei einzelne Funktionen ändern oder ersetzen, solange der vertragsgemäße Nutzen nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Wird eine wesentliche Funktion des gebuchten Tarifs eingestellt, teilt der Anbieter dies sechs Wochen vorher in Textform mit; der Kunde kann zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.
- Weitergehende Service Level, insbesondere Reaktions- und Wiederherstellungszeiten, gelten nur, soweit sie gesondert vereinbart sind.
§ 6 Support
- Der Anbieter leistet Support in deutscher und englischer Sprache per E-Mail an die in der Software genannte Adresse.
- Umfang und Reaktionszeiten richten sich nach dem gebuchten Tarif gemäß der Leistungsbeschreibung. Soweit dort keine Reaktionszeit ausgewiesen ist, erfolgt die Bearbeitung ohne zugesicherte Frist.
- Support umfasst die Beseitigung von Störungen der Software, nicht die Schulung von Nutzern, die Anpassung an individuelle Wünsche des Kunden oder die Unterstützung bei Fremdprodukten.
§ 7 Vergütung, Plätze, Abrechnung
- Die Vergütung richtet sich nach der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste. Alle Preise verstehen sich netto in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Abgerechnet wird je Person, die in der Software Zeiten erfassen kann („abrechnende Person“). Zugänge für Auftraggeber des Kunden („Kundenzugänge“) sind unentgeltlich und in unbegrenzter Zahl enthalten.
- Die Zahl der Plätze folgt der tatsächlichen Nutzung: Wird im laufenden Abrechnungszeitraum eine abrechnende Person hinzugefügt, wird sie zeitanteilig ab dem Tag der Aktivierung berechnet. Wird eine Person deaktiviert, entfällt die Berechnung ab dem Folgetag.
- Tarifwechsel: Ein Wechsel in einen höheren Tarif wird sofort wirksam und zeitanteilig abgerechnet. Ein Wechsel in einen niedrigeren Tarif wird zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam.
- Die Vergütung ist bei monatlicher Zahlweise monatlich im Voraus, bei jährlicher Zahlweise jährlich im Voraus fällig. Rechnungen werden elektronisch in Textform gestellt; der Kunde stimmt dem elektronischen Rechnungsversand zu.
- Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 Absatz 2 und 5 BGB).
- Die Aufrechnung ist dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gestattet. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§ 8 Preisanpassung
- Der Anbieter darf die Preise frühestens zwölf Monate nach Vertragsbeginn und danach höchstens einmal je Kalenderjahr anpassen, um Änderungen seiner Kosten (insbesondere Personal-, Hosting- und Lizenzkosten) auszugleichen.
- Die Anpassung teilt er dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit.
- Erhöht sich der Preis um mehr als 5 % gegenüber dem bisherigen Preis, kann der Kunde den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Erhöhung zum Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens kündigen. Auf dieses Recht weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Kündigt der Kunde nicht, gilt die Anpassung als angenommen; hierauf weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin.
- Für bereits im Voraus bezahlte Zeiträume gilt der gezahlte Preis unverändert fort. Preiszusagen aus § 4 Absatz 2 bleiben unberührt.
§ 9 Nutzungsrechte
- Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrages das einfache, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Recht, die Software bestimmungsgemäß über das Internet für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen, einschließlich der Nutzung durch die nach § 3 Absatz 4 berechtigten Personen.
- Ein Anspruch auf Überlassung des Quellcodes oder auf Installation auf eigener Infrastruktur besteht nicht.
- Dem Kunden ist untersagt, die Software zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu dekompilieren (§ 69e UrhG bleibt unberührt), Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen oder automatisiert in einem Umfang abzufragen, der den ordnungsgemäßen Betrieb beeinträchtigt. Die Nutzung dokumentierter Schnittstellen und Agenten-Token im vorgesehenen Rahmen bleibt ausdrücklich zulässig.
- Der Anbieter darf Nutzungsdaten in aggregierter und anonymisierter Form zur Verbesserung der Software auswerten. Ein Rückschluss auf den Kunden, seine Auftraggeber oder einzelne Personen ist dabei ausgeschlossen.
§ 10 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
- Der Kunde sichert seine Zugangsdaten gegen den Zugriff Dritter und teilt dem Anbieter einen Missbrauchsverdacht unverzüglich mit.
- Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm und seinen Nutzern eingestellten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Er ist insbesondere dafür verantwortlich, dass er zur Einstellung personenbezogener Daten seiner Auftraggeber und Mitarbeiter berechtigt ist.
- Der Kunde entscheidet eigenverantwortlich, welche Inhalte er über die Software für seine Auftraggeber sichtbar schaltet. Der Anbieter nimmt keine inhaltliche Prüfung vor.
- Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Software durch ihn oder seine Nutzer beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
- Der Kunde wirkt bei der Beseitigung von Störungen im zumutbaren Umfang mit, insbesondere durch nachvollziehbare Fehlerbeschreibung.
§ 11 Daten des Kunden, Export, Löschung
- Die vom Kunden und seinen Nutzern eingestellten Daten bleiben Daten des Kunden. Der Anbieter erwirbt an ihnen keine Rechte über das zur Vertragserfüllung Erforderliche hinaus.
- Der Anbieter erstellt Sicherungskopien nach dem Stand der Technik. Dies entbindet den Kunden nicht davon, ihm wesentliche Daten zusätzlich außerhalb der Software zu sichern.
- Der Kunde kann seine Daten jederzeit in einem gängigen, maschinenlesbaren Format exportieren. Ein Entgelt für den Export wird nicht erhoben. Solange eine Exportfunktion in der Software nicht bereitsteht, stellt der Anbieter den Export auf Anforderung in Textform innerhalb von zehn Werktagen bereit.
- Nach Vertragsende hält der Anbieter die Daten 30 Tage zum Abruf bereit und löscht sie anschließend vollständig, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Auf den bevorstehenden Ablauf weist er in Textform hin.
- Personen, die aus einem Workspace entfernt werden, werden deaktiviert, nicht gelöscht; ihr Name bleibt den von ihnen erstellten Einträgen zugeordnet. Der Kunde ist gegenüber diesen Personen für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit verantwortlich.
§ 12 Datenschutz
- Soweit der Anbieter bei der Erbringung der Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor der ersten Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Dieser ist Bestandteil dieses Vertrages und geht diesen AGB im Kollisionsfall vor.
- Der Kunde ist für die Verarbeitung Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der Daten seiner Auftraggeber, Mitarbeiter und freien Mitarbeiter.
- Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union. Der Einsatz von Unterauftragnehmern richtet sich nach dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
- Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Website und der vorvertraglichen Kommunikation gilt die Datenschutzerklärung.
§ 13 Vertraulichkeit
- Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragserfüllung. Die Pflicht besteht für die Dauer des Vertrages und drei Jahre darüber hinaus fort.
- Vertrauliche Informationen sind insbesondere die Inhalte des Workspaces, die Angaben zu Auftraggebern, Stundensätzen und Margen des Kunden sowie technische Informationen über die Software.
- Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, der empfangenden Partei bereits bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind; im letzteren Fall unterrichtet die verpflichtete Partei die andere vorab, soweit zulässig.
§ 14 Laufzeit und Kündigung
- Der Vertrag beginnt mit der Freischaltung des Workspaces.
- Bei monatlicher Zahlweise läuft der Vertrag einen Monat und verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn er nicht mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende des Abrechnungszeitraums gekündigt wird.
- Bei jährlicher Zahlweise läuft der Vertrag zwölf Monate und verlängert sich jeweils um zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit gekündigt wird.
- Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt) oder erfolgen über die dafür vorgesehene Funktion in der Software.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von mindestens zwei Monatsbeträgen in Verzug ist oder trotz Abmahnung erheblich gegen § 9 oder § 10 verstößt.
§ 15 Sperrung
- Der Anbieter darf den Zugang vorübergehend sperren, wenn ein konkreter Verdacht auf rechtswidrige Nutzung, auf eine Gefährdung der Sicherheit des Systems oder auf einen Missbrauch von Zugangsdaten besteht.
- Die Sperrung ist auf das Erforderliche zu beschränken. Der Anbieter unterrichtet den Kunden unverzüglich und hebt die Sperre auf, sobald der Grund entfallen ist.
- Die Vergütungspflicht bleibt bestehen, wenn der Kunde die Sperrung zu vertreten hat.
§ 16 Gewährleistung
- Es gilt das Mietrecht (§§ 535 ff. BGB) mit den nachfolgenden Maßgaben.
- Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Absatz 1 Alternative 1 BGB ist ausgeschlossen.
- Ein Mangel liegt nicht vor bei unerheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit, bei Störungen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden sowie bei Fehlern, die auf einer vertragswidrigen Nutzung beruhen.
- Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform an und beschreibt sie nachvollziehbar.
- § 536b BGB (Kenntnis des Mieters vom Mangel) bleibt unberührt.
§ 17 Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, im Umfang einer von ihm übernommenen Garantie sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlte Netto-Vergütung.
- Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter bei einfacher Fahrlässigkeit nur bis zu dem Betrag, der zur Wiederherstellung bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre (§ 11 Absatz 2).
- Eine weitergehende Haftung des Anbieters besteht nicht. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Unterauftragnehmer des Anbieters.
- Für die unentgeltliche Nutzung gilt § 4 Absatz 3.
§ 18 Änderungen dieser AGB
- Der Anbieter darf diese AGB ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte gesetzliche oder höchstrichterliche Vorgaben, an geänderte technische Rahmenbedingungen oder zur Behebung von Regelungslücken erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
- Änderungen teilt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit; die Mitteilung hebt die geänderten Regelungen hervor.
- Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Der Anbieter weist in der Mitteilung gesondert auf das Widerspruchsrecht, die Frist und die Folgen des Schweigens hin.
- Widerspricht der Kunde, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Der Anbieter darf den Vertrag in diesem Fall zum nächstmöglichen Termin ordentlich kündigen.
- Wesentliche Änderungen des Leistungsumfangs richten sich nach § 5 Absatz 4, Preisänderungen nach § 8.
§ 19 Unterauftragnehmer, Abtretung
- Der Anbieter darf zur Leistungserbringung Unterauftragnehmer einsetzen. Seine Verantwortlichkeit gegenüber dem Kunden bleibt unberührt; für den Einsatz bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gilt § 12 Absatz 3.
- Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform übertragen. Die Zustimmung darf nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden; im Fall einer Gesamtrechtsnachfolge gilt sie als erteilt.
§ 20 Referenznennung
- Der Anbieter darf den Namen und das Logo des Kunden nur nach vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz nennen. Die Zustimmung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.
§ 21 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter darf den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
- Erfüllungsort ist Berlin.
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben in jedem Fall Vorrang.
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Hinweis: Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die deutsche Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Fragen zu diesen Bedingungen beantworten wir unter mail@code8.dev.